Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen / Kindergärten
Allgemeine Grundsätze:
Tageseinrichtungen wirken familienunterstützend und –ergänzend. Die Mitwirkung der Eltern und ihre vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Fachkräften gehören zu den unverzichtbaren Aufgaben von Tageseinrichtungen. Alle an Betrieb und Arbeit der Tageseinrichtung Beteiligten müssen sich mit ihren zuweilen durchaus unterschiedlichen Interessen und Sichtweisen in diese Zusammenarbeit einbringen und zum Wohle des Kindes in einen fortwährenden Dialog kommen.
In modernen Kindertageseinrichtungen beschränkt sich die Aufgabe des Elternbeirats längst nicht mehr darauf, nur Sommerfeste zu organisieren oder Spendengelder zu sammeln. Kindertageseinrichtungen sind Dienstleistungseinrichtungen und Bildungsstätten zugleich. So vielfältig und vielschichtig die Funktionen von Kindertageseinrichtungen sind, so differenziert sind auch die Aufgaben der Elternbeiräte.
Elternbeiräte leisten einen erheblichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben von Kindergärten, Horten und anderen Kindertageseinrichtungen:
Sie sind Sprachrohr für die Elternschaft,
vermitteln zwischen Eltern und Leitung der Einrichtung bzw. Eltern und Träger und
wirken aktiv bei der inhaltlichen und organisatorischen Gestaltung der Kindertageseinrichtung mit.
Elternmitwirkungsorgane und deren Aufgaben und Rechte:
Die Elternversammlung
Die Erziehungsberechtigten der Kinder einer Einrichtung bilden die "Elternversammlung", sie ist die Basis der Mitwirkung. Mütter und Väter haben das Recht, vom Träger der Einrichtung Auskunft über alle die Einrichtung betreffenden Angelegenheiten zu verlangen und sich dazu zu äußern. Die Elternversammlung kann auch in der jeweiligen Gruppe stattfinden.